Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Patentanwaltskanzlei ROOSPATENT ist die Beratung und Vertretung von Mandanten bei der Erlangung, Verteidigung, Aufrechterhaltung und Anfechtung von gewerblichen
Sonderschutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs, sowie die Beratung beim Abschluss von Lizenz- oder Kaufverträgen für derartige Schutzrechte.
In Kooperation mit weiteren Patent- und Rechtsanwälten wirkt die Kanzlei ROOSPATENT in außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Verfahren mit, bei denen es um die Frage der Verletzung
eines gewerblichen Schutzrechts geht. Wenn der Gegenstand eines Schutzrechts ohne Genehmigung des Schutzrechtsinhabers von Dritten benutzt wird, so liegt eine
Schutzrechtsverletzung vor, die insbesondere Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche auslösen kann. Interessenschwerpunkte liegen darüber hinaus in
angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbsrecht und dem Kartellrecht.
Aufgrund unseres Sitzes in München können wir ohne größeren Aufwand persönlich vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem
Bundespatentgericht (BPatG) betreffend nationale Marken-, Patent- und Geschmacksmusterverfahren auftreten, und ferner vor dem
Europäischen Patentamt (EPA) bei Verfahren nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), sowie bei der Lokalkammer München und der Sektion der Zentralkammer München des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) bei Verletzungsklagen und Nichtigkeitsklagen betreffend "klassische" Europäische Patente und Europäische Patente mit einheitlicher
Wirkung (Einheitspatente).